Neuzulassung
Ein fabrikneues Fahrzeug zum ersten Mal zulassen.
Baden-Württemberg · MGH / TBB
Halter oder Zulassungsbezirk eines zugelassenen Fahrzeugs ändern.
Die Umschreibung betrifft ein noch zugelassenes Fahrzeug. Halterwechsel und Wechsel des Zulassungsbezirks werden im Antrag unterschieden. Ist das Fahrzeug bereits abgemeldet, passt die Wiederzulassung. Eine Kennzeichenmitnahme oder ein Wechsel wird passend zum Vorgang ausgewählt.
Amtliche Zulassungsstelle
Telefon: 09341-82-5866
Prüfen Sie Terminpflicht, Zuständigkeit und aktuelle Unterlagen direkt bei der Behörde. Diese Anschrift gehört zur Zulassungsbehörde und ist keine Niederlassung unseres privaten Services.
Die Quelldaten können Öffnungs-, Telefon- und einzelne Standortzeiten gemeinsam enthalten. Bitte beachten Sie die jeweilige Bezeichnung und bestätigen Sie die Zeit auf der amtlichen Website.
Datenabruf: 2026-10-19
Im Behördenverzeichnis sind folgende Kürzel hinterlegt:
Die Verfügbarkeit einer konkreten Kombination prüft die zuständige Stelle. Eine Reservierung und die Herstellung von Schildern sind getrennte Schritte.
Diese Zuordnung dient der Orientierung. Bei mehreren zuständigen Stellen oder Grenzfällen prüfen Sie die konkrete Anschrift bei der Behörde.
Ein fabrikneues Fahrzeug zum ersten Mal zulassen.
Ein abgemeldetes Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen.
Ein zugelassenes Fahrzeug außer Betrieb setzen.
Halter oder Zulassungsbezirk eines zugelassenen Fahrzeugs ändern.
Neue Halteranschrift innerhalb desselben Zulassungsbezirks eintragen.
Den zuständigen Behördenkontakt zur Berichtigung des Namens finden.
Wunschkombination als Zusatz zum Zulassungsantrag wählen.
Kennzeichenschilder als Zusatzleistung zum Antrag auswählen.
Wunschkennzeichen und Schilder sind optionale Zusatzleistungen. Zwei Schilder 44,49 € inklusive Versand. Die verbindliche Leistungsübersicht erhalten Sie vor Abschluss im Antrag.